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Expertenrat

Gilt der Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen auch für Kleinteile wie Modulbefestigungen?

Frage von Matthias B. am 02.01.2023 

Vielen Dank für Ihren äußerst interessanten Artikel aus 2022. Aus diesem Grund steht im Januar die Erstellung einer 22 kWp Anlage auf meinem Haus an. Den Einkauf und die Installation werde ich jedoch komplett selber durchführen. Das Anschließen an das Netz übernimmt eine Fachfirma. Aktuell gibt es Probleme bei dem Kauf der Anlage. Alle elektrischen Teile sind vom Hersteller bereits von der Umsatzsteuer befreit. Nicht jedoch die Kleinteile zur Befestigung der Module. Warum? Bsp: Kaufe ich ein komplettes Set beim PV-Anlagen-Hersteller, schreibt dieser eine Rechnung für Installation und Verkauf einer Komplettanlage mit einem Entfall der Umsatzsteuer. Die entsprechenden Kleinteile wie Schrauben, Kabel etc. sind hierbei natürlich enthalten.

Keiner, nicht einmal das für mich zuständige Finanzamt kann mir eine Auskunft geben und im Internet ist auch nicht konkretes zu finden. Könnt ihr helfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Artikel 15 des Jahressteuergesetzes wird § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes dahingehend geändert, dass für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber einer Photovoltaikanlage der Nullsteuersatz gilt. Das gilt auch für die zum Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten. Nach unserer Auffassung zählen die Befestigungselemente dazu, da ein Betrieb der Photovoltaikanlage ohne diese nicht möglich wäre. Dementsprechend müsste der Nullsteuersatz, der im Allgemeinen als Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bezeichnet wird, in diesem Fall auch gelten. Nachlesen können Sie das in Artikel 15 Absatz 5 des Jahressteuergesetzes 2022.

Eine rechtlich verbindliche Antwort können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, Ihrem Finanzamt oder direkt vom Bundesfinanzministerium. Letzteres erreichen Sie dazu über das Kontaktformular.

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