Ich habe eine PV-Anlage auf dem Dach. Der Berater sagte mir, dass ab 1.1.2023 die Nettopreise gelten - also ohne Umsatzsteuer. Als diese Woche die Abrechnung kam, war aber die Umsatzsteuer mit ausgewiesen? Die Anlage ist gepachtet. Was kann ich tun?
Ob Sie bei Miete, Leasing oder Pacht vom Nullsteuersatz profitieren, hängt von der Ausgestaltung der Verträge ab. Ohne Übernahmevereinbarung oder mit einem hohen Abkaufpreis handelt es sich in der Regel nicht um die steuerlich begünstigte Lieferung von PV-Anlagen, weshalb die Steuerbefreiung in der Regel nicht gilt.
Ist eine Übernahme der Anlage bereits vereinbart oder ist der Abkaufpreis sehr niedrig, sodass kein Grund zur Ablehnung besteht, verhält es sich anders. In diesem Fall können Sie von einer Lieferung der PV-Anlage ausgehen und Sie profitieren auch bei Miete, Leasing oder Pacht von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.
Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie nach der individuellen Prüfung durch Ihren Anbieter, Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.