Kann ich den Steuerbonus für eine Dachdämmung nutzen und gleichzeitig einen Zuschuss nach BEG EM für den Einbau einer Wärmepumpenheizung beantragen? Wie sind hierbei die Höchstbeträge?
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme eindeutig nur einem Förderprogramm zuweisen. Das setzt unter anderem auch getrennte Rechnungen voraus. Bezüglich der förderfähigen Kosten gelten die Regelungen der einzelnen Förderprogramme. Bei der BEG-Förderung dürfen Sie dabei pro Wohneinheit, Antrag und Kalenderjahr 60.000 Euro förderbarer Kosten angeben. Über den Steuerbonus für die Sanierung haben Sie die Möglichkeit, insgesamt maximal 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Steuerberater zu besprechen, um alle individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Welche Kosten einer Dachsanierung kann ich beim Steuerbonus geltend machen? Die kompletten Kosten oder nur die Teilkosten für Dämmung?
Anrechenbar sind in der Regel alle Kosten, die direkt mit der Dachdämmung verbunden sind. Dazu zählt je nach Art der Dämmung die Verkleidung innen und/oder die Eindeckung außen. Auch notwendige Umfeldmaßnahmen wie das Erneuern von Dachrinnen oder Regenrohren werden in diesem Fall gefördert.