Ich bin Privatperson und möchte ein EFH sanieren. Nun habe ich hier gelesen, dass man eine Dachdämmung für 3 Jahre steuerlich absetzen kann (alternativ zum Zuschuss Einzelmaßnahme). Jedoch entweder steuerlich absetzbar ODER Zuschuss. Ich bin dabei, Einzelförderung für Fenster und Türen sowie für die Heizungsoptimierung zu beantragen (über Energieberater). Da diese Zuschüsse aber nichts mit dem Dach zu tun haben, könnte ich eine Dachdämmung also auch noch steuerlich absetzen. Das hätte nichts mit dem Zuschuss für Fenster und Heizung zu tun?
Sofern Sie die anfallenden Kosten eindeutig den unterschiedlichen Förderprogrammen zuweisen können, ist das möglich. Andernfalls handelt es sich um eine Doppelförderung und Sie können BEG-Mittel sowie Steuerbonus für die Sanierung nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Günstig ist es auch, separate Rechnungen ausstellen zu lassen. Was zur Förderung der Dachdämmung außerdem zu beachten ist, erfahren Sie vom bereits beauftragten Energieberater.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.