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Expertenrat

Bekomme ich die Förderung für eine Rundbogentür mit höherem U-Wert?

Frage von Bernd v. am 24.11.2023 

Wir benötigen bei unserer Sanierung auch eine Rundbogentür mit einem kleinen Radius, welche vom Fensterbauer nur mit einem 70 mm Profil gebogen werden kann und das eine 3-fach-Verglasung mit max. Ug 0,7 aufnehmen kann. Der Uw/Ud Wert erreicht dadurch nur einen Wert von 1,2 W/m²K. Bekomme ich trotzdem eine Förderung?

Und eine generelle Frage: Bezieht sich der geforderte Uw-Wert von 0,95 auf das Standardfenster von 1230 mm x 1480 mm oder muss jede Fenstergröße einzeln diesen Wert erreichen, was bei kleineren Größen nicht machbar ist? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückinfo.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und Fenstertüren ist dieser in aller Regel geringer. Hier gilt im Allgemeinen ein Grenzwert von 0,95 W/m²K. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel bei Baudenkmalen oder erhaltenswerter Substanz. Lassen Sie hier Fenster- oder Fenstertüren austauschen, bekommen Sie Fördermittel auch bei einem U-Wert von 1,4 W/m²K.

Wichtig: Die Anträge zur Förderung neuer Fenster sind vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen.

Geht es um den Fenster-U-Wert, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können diesen jeweils einzeln ermitteln oder Standardwerte verwenden. Letzteres ist unter anderem dann möglich, wenn der Bezug zur (DIN EN 14351-1) eindeutig aus der Herstellerbescheinigung vorgeht. Außerdem müssen Standardfenster und tatsächlich eingebaute Fenster die gleiche Bauart haben. Das bezieht sich auf Komponenten wie Rahmenmaterial und -bauart, Verglasung und Glasrandverbund.

Nachlesen können Sie das in Punkt 4.02 der Liste der technischen FAQ zur BEG-EM-Förderung.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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