Kann ich einen BEG-Zuschuss für neue doppelverglaste Fenster mit einem U-Wert von 1,4 in einem denkmalgeschützten Haus beantragen? Oder muss der U-Wert niedriger sein? Dreifachverglasung erlaubt das Denkmalamt nicht.
Bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Substanz ist ein Fenster-U-Wert von 1,4 W/m²K zu erreichen, um die BEG-Förderung für neue Fenster in Anspruch nehmen zu können. Sie können den BEG-Zuschuss also beantragen. Wichtig ist, dass Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste erledigen.
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