Ich wohne in einem alten Haus von 1799 zur Miete. Angrenzend ist die Scheune. Die Wände zur Scheune und über dem 1. OG vorhandene Dachboden ist nicht gedämmt. Habe ich einen Anspruch darauf?
Im Bereich der Fassade gibt es keine Pflicht zur Dämmung. Diese greift nur dann, wenn Ihr Vermieter ohnehin Arbeiten an den Bauteilen durchführen lässt. Anders verhält es sich im Bereich des Dachbodens. Ist dieser unbeheizt, von oben frei zugänglich und genau wie das Dach bisher nicht mit einer Dämmung versehen, ist diese nach § 47 GEG Pflicht. Hier heißt es:
"Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt."
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn bereits eine Dämmung vorhanden ist oder dann, wenn es sich um ein Ein-/Zweifamilienhaus handelt und der Eigentümer dieses am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat. In diesen Fällen greift die Dämmpflicht nicht.
Wir empfehlen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die rechtliche Lage und gibt Tipps zum weiteren Vorgehen. Auch Argumente für Ihren Vermieter kann der Experte fundiert zusammenstellen.