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Expertenrat

Ich bekomme 2024 eine Wärmepumpe. Welche Fördermittel sind möglich?

Frage von Horst-Dieter D. am 13.11.2023 

Mitte 2024 wird mir eine Wärmepumpe installiert. Wie stellt sich die Fördermaßnahme dar?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die neue Wärmepumpe sind unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Haben Sie die neue Heizung bereits bestellt, bisher aber keine Förderung beantragt, ist die Maßnahme nicht förderbar. Sie würden in diesem Fall eine Ablehnung vom BAFA bekommen.

Beantragen Sie die Förderung rechtzeitig, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent, die Sie abhängig von der Art und dem Alter der alten Anlage mit einem Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent kombinieren können (bei Austausch von Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung; Gaszentralheizung muss 20 Jahre alt sein; für Gasetagengeräte gilt das nicht). Anrechenbar sind dabei 60.000 Euro Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Beantragen Sie die Mittel 2024, bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent. Diese können Sie mit einem Speed-Bonus in Höhe von 25 Prozent kombinieren (Voraussetzungen wie Heizungstauschbonus). Haben Sie ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr, bekommen Sie als selbstnutzender Wohneigentümer außerdem den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Insgesamt ist die Förderung der Wärmepumpe ab 2024 dabei auf 75 Prozent begrenzt. Anrechenbar sind dabei 30.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit einmalig.

Haben Sie den Antragszeitpunkt verpasst und können den Auftrag nicht stornieren und neu vergeben, bleibt Ihnen nachträglich nur der Steuerbonus für die Sanierung. Für Arbeiten in 2024 bekommen Sie dabei die Möglichkeit, 30 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend zu machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Informationen zu den Konditionen ab 2024 geben wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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