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Expertenrat

Muss schon vor dem Förderantrag feststehen, welche Wärmepumpe ins Haus kommt?

Frage von Werner F. am 01.08.2022 

Wir möchten unsere Gasheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzen. Uns liegen hierzu schon einige Angebote vor. Muss ich mich bei der Beantragung der Förderung schon auf einen bestimmten Hersteller festlegen oder kann ich mich auch im weiteren Verlauf noch einmal für einen anderen Hersteller umentscheiden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zunächst müssen nur die Kosten feststehen. Fabrikat und Modell können Sie auch nach der Beantragung ändern. Günstig wäre es jedoch, eine Wärmepumpe aus der Liste förderbarer Anlagen des BAFA zu wählen. Andernfalls ist eine erneute Prüfung durch den Fördergeber nötig.

Wichtig zu wissen: Der Staat hat kürzlich die Änderung der BEG-Förderung und die Anpassung der Förderkonditionen zum 15.08.2022 beschlossen. Während Sie aktuell 35 Prozent Förderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus (optional) bekommen, erhalten Sie ab 15.08.2022 eine Basisförderung in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommt ein Effzienzbonus für Erd- oder Sole-Wärmepumpen (5 Prozent) und ein Heizungs-Austausch-Bonus (10 Prozent) für Öl-, Kohle- sowie Nachtspeicherheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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