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Expertenrat

Sind lange Wartezeiten beim BAFA normal und ist es möglich, Fördermittel nur für Umfeldmaßnahmen zu bekommen?

Frage von Timo S. am 05.02.2023 

Wir bekommen in diesem Jahr einen neuen Dachstuhl und haben dafür im letzten Jahr Anfang August einen Förderantrag für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster) gestellt. Hierzu habe ich zwei Fragen.

1. Kann es sein, dass bis heute noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt? Unser Energieberater sagt, bisher wäre nichts bei ihm eingegangen. Habe ich auch die Möglichkeit, selbst Einsicht zu nehmen, wenn der Antrag auf den Namen des EEE läuft? Oder sind diese langen Zeiten noch normal?

2. Da wir zu diesem Thema von verschiedenen Fachleuten unterschiedliche Antworten bekamen, stelle ich diese Frage hier noch einmal. Wir haben die Angebote für den Dachstuhl und die Dacheindeckung bekommen. Nur leider bietet die Zimmerei sowie die Dachdeckerei keine Zwischensparrendämmung und die Dampfbremse an. Über die Zimmerei bekommen wir eine Holzfaserplatte als Aufsparrendämmung, die aber nur mit zusätzlicher Zwischensparrendämmung auf den Gesamt U-Wert von 0.14 kommt. Als gelernter Zimmerer habe ich jahrelang selbst diese Tätigkeiten ausgeführt. Ist es möglich, auf die Förderung der Materialkosten der Zwischensparrendämmung zu verzichten und diese selbst auszuführen? Würde ich dann noch die Förderung der Umfeldmaßnahmen bekommen, oder ist diese nur möglich wenn auch die Dämmarbeiten gefördert werden?

Sämtliche Trockenbauunternehmen würden nur das Komplettpaket mit Gibskarton usw. anbieten, aber nicht nur die Isolierung und Dampfbremse. Ich wäre bereit auf die Förderung des Materials für die Zwischensparrendämmung zu verzichten, wenn dennoch der Dachstuhl und die Dacheindeckung gefördert werden würden. Leider haben wir den Antrag in 2022 gestellt - in 2023 sieht dies ja viel besser aus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die langen Wartezeiten beim BAFA sind leider normal. Aktuell dauert es von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid ca. 25 Wochen. Im Beitrag "Wie lang ist die Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen?" informieren wir darüber. Möchten Sie sich über den Stand der Bearbeitung informieren, ist das mit einer elektronischen Statusabfrage durch Sie oder Ihren Energieberater im BAFA-Portal möglich.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie nach der Antragstellung und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen können. Bedenken Sie dabei, dass eine erneute Antragstellung im Falle einer Ablehnung nicht möglich ist, wenn bereits Liefer- oder Leistungsverträge vergeben wurden. Alternativ bleibt dann der Steuerbonus für die Sanierung, den Sie nachträglich nutzen können.

Ein Verzicht auf die geschäftsmäßige Ausführung der Dämmung ist bei Anträgen, die vor 2023 gestellt wurden, nicht möglich. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG Richtlinie vom 1. Februar 2022 oder früher. Hier heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den in der Anlage zu dieser Richtlinie niedergelegten technischen Mindestanforderungen entsprechen, durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]".

Vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen und erneut zu stellen. Auf diese Weise bekommen Sie Fördermittel für Eigenleistungen und können die Maßnahme wie gewünscht fördern lassen. Hier gilt jedoch: Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung nach Nr. 1.3 der Liste förderbarer Maßnahmen. Zudem besteht abhängig vom Status des Antrags eine Sperrfrist von sechs Monaten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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