x
Expertenrat

Welche Fenster benötige ich für mein Schlafzimmer und wo bekomme ich eine Förderung für den Fenstertausch?

Frage von Beate W. am 11.11.2023 

Für ein Schlafzimmer mit zwei Fenstern (Westseite) brauche ich da dreifach verglaste Fenster? Wie und wo beantrage ich Fördermittel?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt im Falle eines Fenstertauschs einen U-Wert von 1,30 W/m²K vor. Diesen müssen Sie bei einer Sanierung erreichen, was grundsätzlich auch mit zweifach verglasten Scheiben möglich ist.

Dreifach verglaste Scheiben bieten aber einen besseren Wärmeschutz und helfen, Ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Infrage kommen Sie vor allem dann, wenn die Wände besser gedämmt sind als die neuen Fenster. Denn auf diese Weise bilden die Scheiben eine Feuchtefalle und Wasserdampf aus der Luft kondensiert zunächst an diesen. Das alarmiert zum Lüften und schützt vor Schimmel. Ob Sie diese Vorgabe erfüllen, prüft ein Energieberater aus Ihrer Region.

Entscheiden Sie sich für dreifach verglaste Fenster, erhalten Sie dafür eine Förderung vom Staat. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent (Mindestkosten 2.000 Euro brutto) oder steuerliche Vergünstigungen (Achtung: Bessere Konditionen zur Förderung ab 2024). Die Zuschüsse beantragen Sie vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater über die Webseite des BAFA. Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo