Wie beantrage ich den Zuschuss für eine neue Haustür?
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Zuschuss über das Programm 430 der KfW beantragen. Die neue Haustür muss dazu einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Zunächst beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz. Dieser prüft das Vorhaben und erstellt eine Kennnummer (BzA-ID). Die Nummer benötigen Sie dann, um die Mittel im nächsten Schritt über die Online-Zuschussplattform der KfW zu beantragen. Bekommen Sie einen positiven Förderbescheid, können Sie die neue Haustür einbauen lassen.
Alternativ können Sie Fördermittel auch über das KfW-Programm 455-E beantragen. Hier muss die Tür dem Einbruchschutz dienen und die Widerstandsklasse 2 (RC 2) nach DIN 1627 erreichen. Grenzt die Haustür an beheizten Wohnraum, ist außerdem ein U-Wert von 1,3 W/m²K Pflicht. Die Beantragung der Mittel erfolgt hier ebenfalls vor dem Einbau der neuen Tür über die Online-Zuschussplattform der Förderbank. Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Außerdem erhalten Sie einen höheren Zuschuss von 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür"