Wie kann ich einen Zuschuss für eine neue Eingangstür bekommen?
Geht es um die Förderung einer neuen Eingangstür, haben Sie generell zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Mittel aus dem Programm zum energetischen Sanieren der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Hier gibt es zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss oder einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Die Gelder müssen vor dem Beginn der Arbeiten und mit einem Energieberater beantragt werden.
Zum anderen können Sie Fördermittel aus den KfW-Programmen für mehr Einbruchschutz beantragen. Die Eingangstür muss dabei einen U-Wert von 1,3 W/m²K haben und mindestens der Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 entsprechen. Ein Energieberater ist hier nicht nötig.
Alle Informationen zur Beantragung der Fördermittel haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt.
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Ich möchte einen Zuschuss für eine neue Eingangstür beantragen. Was muss ich tun?
Wie bereits mitgeteilt, müssen Sie sich zunächst für eine Fördervariante entscheiden. Zur Auswahl stehen dabei die KfW-Programme zur energetischen Sanierung (Nr. 152 und 430) und für mehr Einbruchschutz (Nr. 159 und 455).
Anschließend müssen Sie sich für die Zuschuss- oder die Darlehensvariante entscheiden und die Mittel beantragen. Das funktioniert bei Zuschüssen über das Onlineportal der KfW und bei Darlehen über Ihre Bank. Wichtig ist, dass die neue Tür die technischen Voraussetzungen erfüllt. So muss sie zur energetischen Sanierung einen U-Wert von 1,3 W/m²K einhalten. Die Förderung über die Programme für mehr Einbruchschutz setzt außerdem auch die Einhaltung der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 voraus.
Die Mittel sind immer vor dem Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Bei der Förderung zur energetischen Sanierung ist dazu ein Energieberater nötig. Diesen finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Datenbank für Förderprogramme des Bundes.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "KfW-Förderung für die Erneuerung der Haustür".