Ich habe ein Reiheneckhaus Baujahr 1989 und möchte die Fenster und Hauseingangstüre austauschen und dies über KfW 430 fördern lassen. U-Wert der Wand 0,40 W/m²k (1,50 cm Putz, 30 cm Mauerziegel, 8cm Isolierung und 1,50 cm Putz). Neue Fenster U-Wert 0,95 W/m²K. Jetzt meine Fragen: Brauche ich für dieses Gebäude ein Lüftungskonzept, Heizlastberechnung oder Blower Door Messung? Oder etwas anderes als Nachweis? Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fordert, dass der U-Wert der neuen Fenster schlechter sein muss, als der der umgebenden Wandflächen. Sollte es zur Kondensation von Wasser aus der Luft kommen, passiert das auf diese Weise in der Regel zuerst sichtbar an den Fenstern. Experten sprechen dabei auch von einer Feuchtefalle. Sie können das Wasser einfach abwischen und das Schimmelrisiko sinkt. In Ihrem Fall ist das bereits gegeben.
Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber auch ein Lüftungskonzept, wenn Sie mehr als ein Drittel aller Fenster in Ihrem Haus durch neue ersetzen. Hintergrund ist die zunehmende Dichtheit der Gebäudehülle. Durch die neuen Fenster zirkuliert weniger Außenluft durch das Gebäude, wodurch dieses Schadstoffe, Gerüche oder den Wassergehalt der Luft von selbst nicht mehr ausreichend regulieren kann. Bei einem Lüftungskonzept untersucht ein Experte Ihr Gebäude und stellt fest, ob das Schimmelrisiko so hoch ist, dass lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich werden.
Übrigens: Lassen Sie die Haustür über das Programm 455-E "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Einbruchschutz" der KfW fördern, erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Die übrigen Kosten werden auch hier mit 10 Prozent bezuschusst - einen Energieberater müssen Sie jedoch nicht hinzuziehen. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen in den Beiträgen "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" und "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt.
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