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Expertenrat

Wie viel Zeit habe ich, eine Fördermaßnahme umzusetzen?

Frage von Jasper G. am 29.08.2023 

Ich würde gerne in naher Zukunft eine Wärmepumpe einbauen. Der Plan ist jedoch, nächstes Jahr erstmal die Heizkörper auszutauschen und im darauffolgenden Jahr die Wärmepumpe einzubauen. Ist dies möglich? Der Förderantrag Heizungstausch beläuft sich auf bis zu 3 Jahre, somit kann nach meinem Verständnis der Einbau auch bis zu drei Jahre dauern.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie 24 Monate Zeit, die beantragte Maßnahme umzusetzen. Auf Antrag können Sie den sogenannten Bewilligungszeitraum dann um weitere 12 bzw. 24 Monate verlängern lassen. In diesem Fall ist jedoch eine Begründung erforderlich. Üblicherweise ist eine Verlängerung nur dann möglich, wenn Sie den Verzug nicht selbst zu verantworten haben.

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 9.4: "Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum). Die Befristung kann auf begründeten Antrag um zwölf Monate und gegebenenfalls um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate."

Führen Sie die Arbeiten im genannten Zeitraum aus, können Sie aber wie geplant vorgehen. Alternativ ist es möglich, den Tausch der Heizkörper im Zuge einer geförderten Heizungsmodernisierung umzusetzen und erst dann (im nächsten Kalenderjahr) Fördermittel für die Wärmepumpe zu beantragen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass eine bestehende und fossil betriebene Heizung nicht älter als 20 Jahre sein darf. Außerdem ändern sich die Förderkonditionen aller Voraussicht nach 2024, wie wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" aufzeigen.

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