Wird durch die BEG-Heizungsförderung (neue Version ab 2024) auch PV und Solarthermie gefördert? Also stellt man einen einzigen Antrag, wenn man WP + PV + Solarthermie im Bestands-EFH bauen will und einen über 20 Jahre alten Gaskessel austauscht?
In der Beschlussempfehlung zum GEG heißt es dazu: "Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechenden Heizungsanlagen können gefördert werden." Das betrifft vor allem Wärmepumpen und Solarthermieanlagen. Für Photovoltaikanlagen bekommen Sie im Rahmen der Heizungsförderung aktuell nur dann einen Zuschuss, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) handelt, die als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Umfeldmaßnahme für Wärmepumpen eingesetzt werden. Ob es hier in Zukunft andere Regelungen gibt, ist aktuell noch nicht bekannt.
Gleiches gilt für die Antragstellung. Diese soll ab 2024 wieder bei der KfW möglich sein, wenn es um Fördermittel für die neue Heizung geht. Zum konkreten Ablauf gibt es allerdings noch keine Informationen.
Denken Sie daran, dass zur Förderung der Photovoltaik auch KfW-Darlehen (KfW-Programm 270) sowie regionale Förderangebote nutzbar sind. Außerdem wurde 2023 der Nullsteuersatz eingeführt, der die Anschaffung deutlich vergünstigt.