Im Programm 270 "Erneuerbare Energien - Standard" stellt die KfW zinsgünstige Kredite für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Einen solchen Förderkredit erhalten Eigentümer:innen nicht nur für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage, sondern auch für die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage und für den Kauf eines Solarstromspeichers.
Private Hausbesitzer sind förderfähig, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Wer für seine Photovoltaik-Anlage eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag vor Beginn der Investition stellen. Und zwar nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner Hausbank. Bis zu 100 Prozent ihrer Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage können Eigentümer.innen so finanzieren. Die KfW bietet eine Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren an, je nach Laufzeit können bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
Kredite für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) sowie für Solarstromspeicher erhalten Eigentümer zu gesonderten Konditionen. Hierfür müssen im Kreditantrag die zugehörigen Verwendungszwecke „Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade“ und „Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“ ausgewählt werden.
Auch nötige Dachsanierung kann mitfinanziert werden
Ist übrigens aus statischen oder rechtlichen Gründen eine Dachsanierung erforderlich, bevor die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, lässt sich auch diese Dachsanierung über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard finanzieren. Voraussetzung ist, es handelt sich um das eigene Dach. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem gemieteten oder gepachteten Dach errichtet, gibt es keine Förderung für die Dachsanierung.
Mit Photovoltaik-Anlage besseres Effizienzhaus-Niveau erreichen
Besonders interessant ist der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage, wenn im Rahmen einer Komplettsanierung ein Effizienzhaus geplant ist. Weil die Förderung für Effizienzhäuser gestaffelt ist nach energetischen Niveaus, kann mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen ein besseres Effizienzhaus-Niveau erreicht werden. Das bedeutet neben einer höheren Energieeffizienz auch einen höheren Zuschuss oder Tilgungszuschuss für die Sanierung. Möglich ist die Anrechnung des selbst erzeugten Stroms aber nur auf den "Betriebsstrom" für Heizung und Warmwasser und nicht auf den Haushaltsstrom. Besonders lohnt sich daher die Kombination aus elektrischen Wärmepumpen und eigener Stromerzeugung.
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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