Das Angebot einer Schreinerei vom 10.06.22 zum Fenstertausch möchte ich annehmen. Bekomme ich noch die 20 % BAFA-Förderung? Danke für Ihre Antwort!
Schaffen Sie es, die Förderung bis zum 14.08.2022 zu beantragen, bekommen Sie die 20-prozentige Förderung für neue Fenster als Zuschuss über die BEG. Voraussetzung dafür ist, dass Sie auch eine technische Projektbeschreibung (TPB) von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste haben. Bekommen Sie diese nicht rechtzeitig, können Sie Fördermittel ab 15.08.2022 in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan) zu den neuen BEG-Konditionen beantragen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Steuerbonus für die Sanierung zu beantragen. Gehen Sie diesen Weg, können Sie nach wie vor 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen. In diesem Fall benötigen Sie keinen Energieberater.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.