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Expertenrat

Welche Grenze gilt, wenn ich BEG-Förderung und Steuerbonus kombiniere?

Frage von Manfred R. am 04.08.2022 

Welche Höchstgrenze gilt, wenn ich Einzelmaßnahmen über BEG beantrage und für andere Maßnahmen die steuerliche Förderung geltend mache?

Der Hintergrund meiner Frage: Die maximale Förderung von 60.000 Euro über BEG EM werde ich mit Sole-Wärmepumpe und Fußbodenheizung ausschöpfen. Nun möchte ich im gleichen Jahr 25.000 Euro in neue Fenster investieren und hierfür die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen nutzen. Somit komme ich aber in Summe auf 85.000 Euro.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist nicht möglich. Sie können BEG-Förderung und Steuerbonus für die Sanierung allerdings für getrennt abgerechnete Maßnahmen nutzen. In diesem Fall gelten die Höchstbeträge der jeweiligen Förderprogramme - also 60.000 förderbare Kosten bei der BEG-Förderung und 40.000 Euro Steuervergünstigung bei dem Steuerbonus für die Sanierung.


Denken Sie daran, dass sich die Konditionen der BEG-Förderung zum 15.08.2022 ändern. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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