Ich möchte neue Kellerfenster einbauen. Kann man dafür Fördermittel bekommen?
Das ist möglich. Zur Wahl stehen Zuschüsse aus der BEG-EM-Förderung für den Fenstertausch in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wenn die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen und die Kosten bei über 2.000 Euro (brutto) liegen. Alternativ können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen (es gelten die Vorgaben der BEG-EM-Förderung). Eine weitere Möglichkeit bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Nehmen Sie diesen in Anspruch, können Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen, wobei keine technischen Mindestanforderungen zu erfüllen sind.
Denken Sie daran, dass sich die Förderkonditionen 2024 verändern. In vielen Fällen steigt dann der Fördersatz an.
Wenn der Keller nicht beheizt ist und kalt bleiben soll, genügen in der Regel einfachere und günstigere Fenster. Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen steht Ihnen auch dafür ein Förderangebot zur Verfügung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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