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Expertenrat

Benötige ich eine Solaranlage zur Förderung der Biomasseheizung?

Frage von Detlef S. am 19.11.2023 

Unter dem Link zur Förderung 2024 findet sich folgender Passus: "Wichtig bei Biomasseheizungen: Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten will, muss den Heizkessel mit einer Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Warmwasser-Wärmepumpe ergänzen, die die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Biomasseanlagen für feste Brennstoffe erhalten einen Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro, wenn sie einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten."

Unter dem Link zur Heizungsförderung 2023 oder 2024 findet sich in der Tabelle zum Thema Biomasseheizung folgender Passus: "+ 25 Prozent Geschwindigkeitsbonus für alle Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht"

Hier ist Gegensatz zum oben genannten Artikel von einer Photovoltaikanlage keine Rede mehr. Folgende Fragen stellen sich mir: Bekomme ich bei einer Biomasseheizung in Verbindung mit einer Photovolatikanlage auch den Geschwindigkeitsbonus? Wie verhält es sich, wenn die Photovoltaikanlage schon seit 15 Jahren in Betrieb ist? Wie ist im ersten zitierten Passus das Wort bilanziell zu verstehen? Heißt das, eine Photovoltaik muss den Strom produzieren, der für meine prognostizierte Warmwasserbereitung notwendig wäre, ich könnte ihn aber auch z.B. ins Netz einspeisen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell sind häufig neue aktualisierte Informationen verfügbar, wodurch es bei der Anpassung unserer redaktionellen Inhalte zu Verzögerungen kommen kann. Geplant ist ab 2024 folgendes:

Sie erhalten ab 2024 eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent für Biomasseheizungen gemäß den technischen Mindestanforderungen. Eine Kombination mit Solar- oder Wärmepumpentechnik ist dafür nicht nötig. Liegen die Staub-Emissionen bei maximal 2,5 mg/m³ Abgas, erhalten Sie 2.500 Euro als Bonus-Förderung.

Möchten Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus nutzen, müssen Sie die Wärmepumpe mit einer solarthermischen Anlage, einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombinieren. Diese Anlagen müssen den Wärmebedarf zur Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken können. Das ist eine theoretische Vorgabe zur Dimensionierung der Anlagen - in Echtzeit müssen Sie den Bedarf nicht decken. Durch die Vorgabe "einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung" gehen wir jedoch davon aus, dass zum Beispiel eine elektrische Heizpatrone im Speicher vorhanden sein muss und Sie den Strom nicht komplett einspeisen können.

Verbindliche Informationen zur Auslegung sollten aus den KfW-Infoblättern und technischen FAQs hervorgehen. Diese stehen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht zur Verfügung.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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