Wir wollen ein bestehendes Gewerbeobjekt (Halle, Mieter, Friseursalon) sanieren (Wärmedämmung). Da die alte Halle aus bautechnischen Gründen nicht mehr gedämmt werden kann, müssen wir eine neue Stahlhalle darüber bauen. Ist dies förderfähig?
Sowohl für die Sanierung als auch für den Neubau eines beheizten Nichtwohngebäudes gibt es staatliche Fördermittel. Aktuell steht Ihnen hier das KfW-Programm 219/220 zur Verfügung, über das Sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen bekommen, wenn Sie einen Effizienzhaus-Standard erreichen.
Ab Juli ersetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude (BEG NWG) dieses Angebot. Über dieses bekommen Sie einmalige Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen, wenn Sie mit dem Neubau/ der Erweiterung einen Effizienzhaus-Standard erreichen.
Fördermittel für die Dämmung als Einzelmaßnahme bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) - allerdings nur dann, wenn es um eine Sanierung im Gebäudebestand geht.
Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben mit einem Energieberater vor Ort, um individuell die besten Fördermittel zu finden.