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Expertenrat

Die Wände haben einen U-Wert von 1,37 W/m²K. Bekomme ich Fördermittel für den Fenstertausch?

Frage von Ruth K. am 15.03.2021 

In meiner Doppelhaushälfte von 1978 sind einige Fenster nicht mehr dicht. Ich plane deshalb einen Austausch von Fenstern, Haustür und Nebeneingangstür. Vor 10 Jahren wurde mir schon einmal ein U-Wert der Außenwand von 1,37 ausgerechnet. Stimmt es, dass es damit keine KfW-Förderung für Dreifachverglasung gibt? Bzw. sind Fenster mit Dreifachverglasung überhaupt angebracht bei diesem U-Wert der Wand? Welche Förderzuschüsse sind ansonsten sinnvoll? Kann ich über 455-E oder 455-B versuchen, oder ist es über das neue EStG §35c möglich/bzw. besser? Wenn ich einen KfW-Zuschuss beantrage, ist das noch kombinierbar mit Maßnahmen über die Steuer? Wann genau brauche ich einen Energieberater und was sind die Kosten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es ist immer besser, wenn die U-Werte der Fenster höher als die Werte der Wände sind. Denn so kondensiert Feuchtigkeit zuerst an den Glasflächen und Sie können rechtzeitig lüften. Fördermittel für den Fenstertausch bekommen Sie dann allerdings nicht. Denn diese setzen einen U-Wert von 0,95 W/m²K voraus. Bauen Sie Fenster dieser Qualität ein, ist unbedingt ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüft ein Energieberater, ob eine Feuchtegefahr besteht. Ist das der Fall, können Sie mit Lüftungsgeräten (zentral oder dezentral) für Abhilfe sorgen. Sicherheit bietet hier nur die Aussage eines Energieberaters, der sich die Situation vor Ort angesehen hat.

Die technischen Anforderungen bestehen bei allen Förderprogrammen. Eine Ausnahme ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen können Sie immer nutzen, um Handwerkerkosten im selbst genutzten Wohnhaus von der Steuer abzusetzen.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, können Sie Zuschüsse über die neue BEG-EM-Förderung beantragen. Darlehen bekommen Sie über das KfW-Programm 152 und ab Juli ebenfalls über die BEG-EM-Förderung. In all diesen Fällen ist ein Energieberater nötig. Für den Steuerbonus für die Sanierung benötigen Sie diesen nicht. Den steuerlichen Bonus können Sie außerdem nachträglich nutzen.

Einen Überblick geben unsere Beiträge zur Förderung der Fenster und zur Förderung der Haustür. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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