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Expertenrat

Welcher Förderhöchstbetrag gilt bei dem Fenstertausch in der WEG?

Frage von Joe K. am 18.01.2024 

Ist für den Fenstertausch in einer Wohneinheit in einem MFH (Fenster gehören zur WE bzw. Tausch erlaubt) die Förderobergrenze von 30.000 € richtig, wenn kein iSFP vorliegt? Gilt evtl. die Grenze von 60.000 €, wenn die WEG einem iSFP nicht zustimmt, weil so keiner erstellt werden kann?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Tauschen Sie die Fenster in nur einer Wohneinheit, sind Kosten von 30.000 Euro bei der Fensterförderung anrechenbar. 60.000 Euro pro Wohneinheit sind nur möglich, wenn ein iSFP mit Empfehlung der entsprechenden Maßnahme vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass Fördermittel für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum (Fenster gehören in aller Regel dazu) von der WEG beantragt werden müssen. Sie können das stellvertretend erledigen, benötigen aber eine Sanierungserlaubnis bzw. einen entsprechenden WEG-Beschluss.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Alternativ bekommen Sie Antworten auf individuelle Fragen auch von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

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