Ich habe folgende Frage: Wird eine Gas-Etagenheizung auch gefördert? Heute wird das Zweifamilienhaus in der oberen Etage mit einer zentralen Ölheizung (Ölofen, der über die Tanks im Keller direkt mit Öl versorgt wird) versorgt. Ich möchte evtl. nur die obere, größere Wohnung mit Gas beheizen, deshalb die Etagenheizung. Wenn Förderung ja, wie würde eine solche Heizung gefördert? Müssen dann zusätzlich noch energetische Maßnahmen ergriffen werden?
Grundsätzlich steht der Förderung nichts im Wege. Wichtig ist allerdings die Kombination mit erneuerbaren Energien. Eine thermische Solaranlage, ein Biomassekessel, eine Wärmepumpe oder ein wasserführender Pelletofen muss dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Ohne Kombination mit erneuerbaren Energien erhalten Sie die Förderung für eine Gasheizung nicht. Erfüllen Sie die Voraussetzung, stehen Ihnen Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen (Achtung: Förderstopp für Darlehen) in Höhe von 30 bis 35 Prozent zur Verfügung.
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