Wir planen eine Heizungsumstellung von Öl auf Gas, kombiniert mit Solarthermie. Zusätzlich ist eine neue Dacheindeckung geplant (z. Zt. Berliner Welle Baujahr 77, also mit Asbest belastet) und insofern auch für Solarthermiekollektoren nicht geeignet. Welche Fördermittel kann man beantragen? Gibt es auch Fördermittel für die Dacherneuerung?
Fördermittel für den Heizungstausch bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder den Steuerbonus für die Sanierung. Im ersten Fall liegt die Förderrate bei 40 bis 45 Prozent, sofern Sie alle Anforderungen an eine Gasbrennwert-Hybridheizung erfüllen. Der Steuerbonus für die Sanierung ist mit Steuererleichterungen in Höhe von 20 Prozent (verteilt über drei Jahre) und den gleichen technischen Vorgaben verbunden.
Für die Dachsanierung bekommen Sie Fördermittel über BEG oder Steuerbonus, wenn Sie die Dachflächen auch mit einer Dämmung versehen. Alternativ zur Förderung der Dachdämmung können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, da es sich um eine Asbest-Sanierung handelt.
Wichtig zu wissen ist, dass die förderbaren Kosten bei der BEG-Förderung auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt sind. Entscheiden Sie sich für Heizungstausch sowie Dachdämmung und erreichen insgesamt höhere Kosten, können Sie diese auf mehrere Jahre verteilen oder die BEG-Förderung für den Heizungstausch mit dem Steuerbonus für die Dachsanierung kombinieren.
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