Das BAFA legte dar, dass in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten der Austausch der Heizungsanlage mit einem Antrag gefördert werden kann (muss?).
Sofern die Zentralheizung jedoch mehre Gebäude mit Wärme versorgt - wird dann nur der BAFA-Antrag für das Gebäude mit Heizungsanlage gestellt bzw. wie werden die Wohneinheiten von anderen Gebäude berücksichtigt?
In einigen WE sind auch Gewerbeeinheiten inbegriffen. Wie ist dies bei BAFA-Antragsstellung zu berücksichtigen?
In diesem Fall gibt es verschiedene Förderangebote. Für den Austausch der Heizung sowie bei Arbeiten an den Rohrleitungen bzw. an der Verteilung zu anderen Gebäuden beantragen Sie Fördermittel über die Förderung zum Ausbau oder zur Erweiterung von Gebäudenetze. In den entsprechenden Häusern erhalten Sie Fördermittel dann für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (entscheidend ist die Größe des Netzes). Einen Überblick geben wir im Beitrag "Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz". Bedenken Sie, dass sich die Konditionen der Förderung 2024 ändern.
Wichtig zu wissen: Anders als bei einem konventionellen Heizungstausch benötigen Sie bei der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung von Gebäudenetzen die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der Sie die Förderung beantragen können.
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