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Expertenrat

Wir haben bereits Fördermittel für eine neue Heizung beantragt. Nun wollen wir aber die Fenster tauschen. Bekommen wir dafür auch eine Förderung?

Frage von V. B. am 27.08.2023 

Wir sanieren ein Haus. Wir haben einen Förderantrag für 60.000 für Heizungstausch beantragt und auch den Zuwendungsbescheid erhalten. Schlussendlich gehen wir davon aus, dass wir diese Summe nicht voll benötigen. Und die Lieferung der Wärmepumpe wahrscheinlich ins nächste Jahr fällt. Jetzt müssen noch Fenster getauscht werden. Kann ich zusätzlich noch eine Förderung für Gebäudehülle in diesem Jahr beantragen? Gilt die Maximalhöhe von 60.000 für die beantragten Kosten oder die tatsächlich anfallenden Kosten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Grenze förderbarer Kosten bezieht sich auf die im Antrag genannten Kosten. Diese können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) korrigieren. Wie aus Ihrer Anfrage hervorgeht, stehen für den Fenstertausch damit aktuell erst einmal keine weiteren Gelder zur Verfügung. Nun haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie nutzen den Steuerbonus für die Sanierung für den Fenstertausch und setzen 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten verteilt über drei Jahre von der Steuer ab. Das funktioniert nachträglich und ohne Energieberater.
  2. Sie beantragen den BEG-Zuschuss für den Fenstertausch im Jahr 2024. Im neuen Kalenderjahr stehen die förderbaren Kosten erneut voll zur Verfügung. Möglich ist jedoch, dass die Regierung die Obergrenze förderbarer Kosten bis dahin reduziert. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
  3. Sie stornieren die Heizungsförderung und beantragen stattdessen jetzt die Förderung für den Austausch der Fenster. Frühestens 6 Monate später können Sie die Heizungsförderung dann erneut beantragen. Hierbei sind jedoch zwei Punkte zu beachten. Sie dürfen BEG-Fördermittel nur beantragen, wenn Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben. Ist die Wärmepumpe bereits bestellt, bekämen Sie bei einem Neuantrag eine Absage. Zudem könnte es sein, dass die Obergrenze förderbarer Kosten im kommenden Jahr geringer ausfällt. Auch wenn die Fördersätze für im Heizungsbereich steigen, kann sich das nachteilig auswirken.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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