Wir sanieren ein Haus. Wir haben einen Förderantrag für 60.000 für Heizungstausch beantragt und auch den Zuwendungsbescheid erhalten. Schlussendlich gehen wir davon aus, dass wir diese Summe nicht voll benötigen. Und die Lieferung der Wärmepumpe wahrscheinlich ins nächste Jahr fällt. Jetzt müssen noch Fenster getauscht werden. Kann ich zusätzlich noch eine Förderung für Gebäudehülle in diesem Jahr beantragen? Gilt die Maximalhöhe von 60.000 für die beantragten Kosten oder die tatsächlich anfallenden Kosten?
Die Grenze förderbarer Kosten bezieht sich auf die im Antrag genannten Kosten. Diese können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) korrigieren. Wie aus Ihrer Anfrage hervorgeht, stehen für den Fenstertausch damit aktuell erst einmal keine weiteren Gelder zur Verfügung. Nun haben Sie drei Möglichkeiten:
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.