Folgende Situation: Im Jahr 2023 wurde für den Kunden der Antrag für die Förderung einer Wärmepumpe bei dem BAFA gestellt. Der Kunde hat sich jetzt aber umentschieden und möchte gerne eine Biomasse-Anlage einbauen und natürlich auch die Förderung für diese Anlage beantragen.
Wie ist hier die Vorgehensweise? Alten BAFA-Antrag stornieren? Die Förderung ab 01.01.24 liegt ja bei der KfW.
Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie den alten Antrag belassen und eine andere förderbare Biomasseheizung einbauen. In diesem Fall müssen Sie die Anlage mit Solar oder mit einer Wärmepumpe kombinieren. Zudem sind die Kosten auf die Kosten aus dem ursprünglichen Antrag begrenzt. Eine Erhöhung ist nachträglich nicht mehr möglich.
Alternativ können Sie den alten Antrag stornieren und direkt einen neuen Förderantrag bei der KfW stellen. Das funktioniert ohne Sperrfrist. Sie können die Kosten entsprechend anpassen und profitieren von den neuen Förderkonditionen. Die Förderung für Biomasseheizungen ist dabei in aller Regel höher. Zudem besteht die Anforderung an die Warmwasserbereitung mit Solarthermie oder Wärmepumpe hier nur dann, wenn Sie den Geschwindigkeitsbonus beantragen. Diese Lösung funktioniert auch, wenn Sie mit der Maßnahme bereits begonnen haben.
Wichtig zu wissen: Einen neuen Antrag zur Förderung der Biomasseheizung können Sie nur stellen, wenn Ihr Kunde mit der Maßnahme nicht vor der Veröffentlichung der neuen BEG-EM-Richtlinie am 29.12.2023 begonnen hat. Das heißt, es muss frühestens am 29.12.2023 ein Liefer- oder Leistungsvertrag für die neue Maßnahme geschlossen worden sein.
Wie Sie die Mittel beantragen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Biomasseheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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