Bei der Umstellung von Öl auf eine Gasheizung benötigt man zusätzlich Solarthermie
a) bekommt man die Förderung auch bei einer bereits bestehenden Anlage?
b) kann Solarthermie durch eine PV-Anlage förderfähig ersetzt werden?
Den regenerativen Anteil müssen Sie nur in einigen Bundesländern nachweisen, darunter Baden-Württemberg und Hamburg. Die Vorgabe erfüllen Sie dabei mit einer bestehenden Solarthermieanlage sowie teilweise auch mit einer neuen Photovoltaikanlage mit entsprechender Leistung (gilt in Baden-Württemberg). Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie dann allerdings nicht. Denn diese können Sie nur beantragen, wenn Sie die Solarthermie-Anlage im Zuge des Heizungstausches neu einbauen oder um den geforderten Anteil erweitern.
Fördermittel für die Photovoltaik gibt es darüber hinaus deutschlandweit nur in Form von günstigen Krediten über das Programm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ergänzend stehen in einigen Bundesländern auch Zuschüsse zur Verfügung. Ein Überblick gibt unser Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher".
Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die Passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.
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