Ich wollte eine Frage zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) stellen. Ich möchte mir im nächsten Jahr eine förderfähige Multi-Split Klimaanlage (Luft/Luft) einbauen lassen. Die Frage ist nun: Bekomme ich für einen Heizungstausch, der für die nächsten Jahre (ca.2025/2026) geplant ist, noch eine Förderung?
Im aktuellen Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie ab 2024 ist die Förderung von Split-Klima-Geräten (Luft-Luft-Wärmepumpen) weiterhin enthalten. Wichtig ist, dass die Geräte effizient arbeiten. Das lässt sich an der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETAs) messen, die bei Geräten mit einer Leistung von maximal 12 kW bei 181 Prozent liegen muss. Ist die Leistung höher, liegt der Anforderungswert bei 150 Prozent.
Erfüllen Sie diese Vorgaben, bekommen Sie ab 2024 einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Unter Umständen lässt sich dieser mit dem Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent kombinieren. Wichtig zu wissen ist, dass Sie zur Heizungsförderung ab 2024 nur noch 30.000 Euro an Kosten für die erste Wohneinheit (danach gibt es eine Staffelung) anrechnen können. Aktuell stehen Ihnen hier 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr zur Verfügung.
Wann die Förderung günstiger ist, erfahren Sie im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".
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