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Expertenrat

Kann ich den Förderantrag für eine Komplettsanierung nachträglich ändern?

Frage von Marina S. am 26.07.2022 

Kann ein Antrag nachträglich noch geändert werden, wenn sich zum Beispiel das Angebot noch ändern kann? Es ginge um eine Komplettsanierung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aufstockungen bei den Kosten sind grundsätzlich nicht möglich. Sinnvoll ist es daher, die im Angebot genannten Kosten für den Antrag um etwa 20 Prozent anzuheben. Auf diese Weise bleibt ein Puffer für Preissteigerungen und unvorhergesehene Ausgaben. Durch die Abrechnung nach der Sanierung stellen Fördergeber sicher, dass Sie auch in diesem Fall nicht mehr Geld erhalten, als in der entsprechenden BEG-Richtlinie für die Maßnahme vorgesehen.

Wichtig zu wissen: Mit Bekanntmachung vom 26.07.2022 ändern sich die BEG-Förderangebote. Relevant ist für Sie unter Umständen der Wegfall der Effizienzhaus-100-Stufe. Die Höhe der Tilgungszuschüsse wurden auf 5 bis maximal 25 Prozent reduziert und auch den individuellen Sanierungsfahrplan wird es hier nicht mehr geben. Die neuen Bedingungen gelten ab 28.07.2022.

Aktuelle Informationen zum Thema geben wir in unserem Beitrag "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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