Wäre es auch möglich, dass ich als Mieter einen KfW-Förderkredit für eine Solaranlage bekomme, wenn mein Ehepartner (der getrennt von mir lebt) Eigentümer des Hauses ist oder kann diesen Kredit nur der Eigentümer bekommen?
Geht es um die BEG-Förderung für Solarthermieanlagen zur Wärmeerzeugung, erhalten Sie Fördermittel grundsätzlich auch als Mieter. Wichtig ist in diesem Fall eine Sanierungserlaubnis des Eigentümers. Liegt diese vor, können Sie den Kredit aus dem KfW-Programm 261 vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank beantragen.
Gleiches gilt auch für die Photovoltaik-Förderung. Möchten Sie als Mieter eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und in Betrieb nehmen, können Sie einen Kredit über das KfW-Programm 270 beantragen. Liegt eine Erlaubnis des Vermieters vor, wenden Sie sich dazu ebenfalls an Ihre Hausbank.
Letztlich entscheidet die Bank darüber, ob Sie einen der Förderkredite bekommen oder nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir, diese rechtzeitig zu kontaktieren.
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