1. Zuschuss für Solarthermie-Anlagen vom BAFA
Das BAFA fördert Solarthermie-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu den förderfähigen Kosten gehört nicht nur die Solarthermie-Anlage selbst, sonden auch der Anschluss der Solaranlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher und Steigleitungen.
Mit dem Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent steigt die Förderung sogar auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Bonus ist immer dann möglich, wenn eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung außer Betrieb genommen wird, oder eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist.
Voraussetzungen für die Solarthermie-Förderung
Mit einem Zuschuss gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermie-Anlagen, die mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
Wie wird der BAFA-Zuschuss für Solarthermie beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt
werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag
benötigt. Für die maximale Förderung sollten Eigentümer:innen unbedingt
darauf achten, dass alle wichtigen Arbeiten im Angebot enthalten sind.
--> BAFA-Förderung richtig beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und sofort loslegen!
2. Förderung der KfW im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Solarthermie-Anlage nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung installiert, kann im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen: Für die Effizienzhaus-Förderung muss das Vorhaben von einem Energieberater / Sachverständigen begleitet werden. Weitere Details finden Sie in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
--> KfW-Förderung richtig beantragen
Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Solarthermie-Anlage zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der BAFA-Zuschuss höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Seit Anfang 2023 werden zudem auch Eigenleistungen gefördert - das gilt allerdings nur für die Materialkosten.
Auch regionale Förderprogramme für Solarthermie können attraktiv sein
Neben diesen bundesweit verfügbaren Förderprogrammen existieren viele regionale Förderprogramme, die Solarthermie-Anlagen in verschiedensten Formen fördern. Häufig wird Solarthermie auch über die regionalen Energieversorger gefördert. Eigentümer:innen sollten deshalb unbedingt im Vorfeld auch dort nachfragen und sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Förderungen informieren.
Um die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen geht es bei Anlagen zur Versorgung mehrerer Gebäude. Die Förderung ...
Antwort lesen »Die Entlastung können alle beantragen, die eine Heizungsanlage selbst betreiben, Brennstoffe kaufen und diese auch bezahlen. Erfüllen Sie ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist zumindest in Bezug auf aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen (auch GEG 2024) nichts weiter zu beachten. Denn eine ...
Antwort lesen »Damit hat Ihr Elektriker recht. Denn weite Teile des Jahres lassen sich überschüssige solare Gewinne auf diese Weise direkt in den ...
Antwort lesen »Ist die Garage Teil des beheizten Gebäudes, können Sie eine BEG-Förderung zur Dachsanierung und -dämmung in Anspruch nehmen. In allen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es hier keine Änderung gibt. Die entsprechende Passage ist in § 71 Absatz 12 der Beschlussfassung des Bundestages ...
Antwort lesen »Nein, das funktioniert leider nicht. Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur, wenn Fachhandwerker Arbeiten durchführen. Möchten ...
Antwort lesen »Für das reine Aufheizen der Fußbodenheizung gibt es grundsätzlich keine Förderung. Sie können allerdings den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist eine Lüftungsanlage nur im Rahmen der EE-Klasse Pflicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die beantragte Effizienzhausstufe ...
Antwort lesen »In § 32 der Bauordnung geht es um Abstandsregeln auf Dächern. Diese sollen ein Überspringen von Bränden von einem Gebäudeteil auf einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das ...
Antwort lesen »Zuletzt konnten Sie die steuerliche Förderung aus § 35c EStG 2022 für eine Gasheizung nutzen. Voraussetzung dafür war jedoch der Einbau ...
Antwort lesen »Da neuer Wohnraum ausschließlich im Anbau bzw. in der Aufstockung entstehen soll, ist hier zu unterscheiden. Für die Aufstockung können Sie ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es in diesem Fall keinen KfW-Kredit, abgesehen von der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ab 2024 soll sich das ...
Antwort lesen »Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine ...
Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge hat das BMWK in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von ...
Antwort lesen »Eine Lüftungsanlage mit WRG ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Einbau kann dennoch nötig sein. Denn Voraussetzung für die Förderung ist ...
Antwort lesen »Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Aktuell bekommen Sie Fördermittel für PV-Anlagen in Form von günstigen Krediten über das KfW-Programm 270 oder über regionale Angebote. ...
Antwort lesen »Die IBB fördert Wärmepumpen zu 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie 2023 eine Basis-Förderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da ...
Antwort lesen »Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § ...
Antwort lesen »Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ...
Antwort lesen »Nach aktuellen Informationen der KfW müssen Sie mindestens 6 Jahre lang ein Elektroauto nutzen. Dieses können Sie zwischenzeitlich auch ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
Antwort lesen »Nein. Andere Einkommensgrenzen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich können alle die Förderung beantragen, die eine Immobilie gemäß den ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW sind Firmenwagen nicht zugelassen. So heißt es im FAQ der Förderbank: "[...] ein Dienstwagen erfüllt die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort