1. Zuschuss für Solarthermie-Anlagen vom BAFA
Das BAFA fördert Solarthermie-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Solaranlage im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Maßnahme enthalten, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich, der so genannte iSFP-Bonus.
Zu den förderfähigen Kosten gehört nicht nur die Solarthermie-Anlage selbst, sonden auch der Anschluss der Solaranlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher und Steigleitungen.
Voraussetzungen für die Solarthermie-Förderung
Mit einem Zuschuss gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermie-Anlagen, die mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
Große Solarthermie-Anlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche können alternativ auch mit einer "ertragsabhängigen Förderung" gefördert werden, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Wie wird der BAFA-Zuschuss für Solarthermie beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt
werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag
benötigt. Für die maximale Förderung sollten Eigentümer:innen unbedingt
darauf achten, dass alle wichtigen Arbeiten im Angebot enthalten sind.
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2. KfW-Förderung zur Finanzierung der Solarthermie-Anlage - Förderkredit mit Tilgungszuschuss
Maximal 60.000 Euro Förderkredit können Eigentümer:innen für Einzelmaßnahmen von der KfW im Programm "BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen - 262" erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich.
3. Förderung der KfW im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Solarthermie-Anlage nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung installiert, kann ein Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - Zuschuss 461" beantragt werden. Maximal 75.000 Euro Zuschuss erhalten Eigentümer:innen dort für eine Komplettsanierung, je nachdem, welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird.
Alternativ kann im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 75.000 Euro) ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen: Für die Effizienzhaus-Förderung muss das Vorhaben von einem Energieberater / Sachverständigen begleitet werden. Weitere Details finden Sie in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Solarthermie-Anlage zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der BAFA-Zuschuss höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
Wichtig: Eigentümer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Auch regionale Förderprogramme für Solarthermie können attraktiv sein
Neben diesen bundesweit verfügbaren Förderprogrammen existieren viele regionale Förderprogramme, die Solarthermie-Anlagen in verschiedensten Formen fördern. Häufig wird Solarthermie auch über die regionalen Energieversorger gefördert. Eigentümer sollten deshalb unbedingt im Vorfeld auch dort nachfragen und sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Förderungen informieren.
Grundsätzlich ist die Förderung einer Umweltheizung (Gasbrennwert-Hybrid, Wärmepumpe, Holz oder Solar) über die Bundesförderung für ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie ohne Energieberater nutzen, um die angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei ...
Antwort lesen »Die TPN (Technische Projektbeschreibung) erstellt Ihr Energieberater nach Abschluss der Sanierung. Dabei bestätigt er dem Fördergeber, dass ...
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Antwort lesen »Ist der Keller beheizt, sodass die Tür ein Teil der Wärme umschließenden Gebäudehülle ist, können Sie Fördermittel für die energetische ...
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Antwort lesen »Ist die neue Heizung in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, müssen Sie das BAFA nicht gesondert informieren. Ist das nicht der ...
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Antwort lesen »Sofern sich am Gebäude nichts ändert und Sie alle im Antrag angegebenen Werte wie geplant erreichen, sollte der Förderung nichts im Wege ...
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Antwort lesen »Um Fördermittel für die Dachbodendämmung zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Mit den geplanten 80 Millimetern ...
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Antwort lesen »Wenn ich die Schilderung der Entstehung der Hohlräume richtig verstanden habe, müssten diese sehr flach sein (wenige mm). Durch Einblasen ...
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