Es sollen in meinem Geschäft (Denkmalschutz) innen Vorsatzfenster eingebaut werden. Gibt es eine Förderung?
Eine Förderung für Vorsatzfenter können Sie beantragen, wenn diese die technischen Vorgaben erfüllen. Im Denkmalschutz gilt dabei ein U-Wert von 1,4 W/m²K als Voraussetzung. Mit glasteilenden Sprossen oder bei der Ertüchtigung bestehender Fenster gilt im Denkmal ein U-Wert von 1,6 W/m²K.
Erfüllen die neuen Fenster diese Vorgaben, können Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent beantragen (bei Antrag zur Förderung ab 2024 voraussichtlich 30 Prozent). Wichtig ist, dass Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für den Fenstertausch herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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