x
Expertenrat

Wie beantrage ich Fördermittel für die Wärmepumpe im Zweifamilienhaus richtig?

Frage von Jochen F. am 26.07.2022 

Als Eigentümer eines Zweifamilienhauses möchte ich einen Antrag auf BAFA-Förderung einer Erdwärmepumpe (für das gesamte Haus) stellen. Frage: Muss ich im Antragsformular bei "Zahl der Wohneinheiten" 1 oder 2 angeben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hat das Haus zwei Wohneinheiten, die beide von der Wärmepumpe versorgt werden sollen, geben Sie zwei Wohneinheiten im Antrag an. Die maximal anrechenbaren Kosten bei der Wärmepumpen-Förderung liegen damit bei insgesamt 120.000 Euro. 


Beachten Sie, dass das BMWK am 26.07.2022 die Änderung der BEG-Förderung zum 28.07.2022 bekannt gegeben hat. Ab dann fallen Kreditangebote zur Förderung von Einzelmaßnahmen weg. Die Konditionen der BEG-Zuschussförderung über das BAFA sinken zum 15.08.2022. Geplant ist die Einführung einer Heizungs-Austausch-Prämie, die dann auch für Gasheizungen gilt. Mit dieser erhalten Sie im Rahmen einer Sanierung dann maximal 40 Prozent Förderung für die Wärmepumpe. Bis einschließlich 14.08.2022 gelten hier die aktuellen Konditionen (maximal 50 Prozent Förderung mit iSFP-Bonus und Ölheizungs-Austausch-Prämie).


Auf der Seite "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen" informieren wir über die wichtigsten Inhalte der kurzfristigen BEG-Änderung. 

 
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt (Bitte beachten Sie: Die Kreditförderung entfällt zum 28.07.2022 nach Bekanntgabe vom 26.07.2022).

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo