Als Eigentümer eines Zweifamilienhauses möchte ich einen Antrag auf BAFA-Förderung einer Erdwärmepumpe (für das gesamte Haus) stellen. Frage: Muss ich im Antragsformular bei "Zahl der Wohneinheiten" 1 oder 2 angeben?
Hat das Haus zwei Wohneinheiten, die beide von der Wärmepumpe versorgt werden sollen, geben Sie zwei Wohneinheiten im Antrag an. Die maximal anrechenbaren Kosten bei der Wärmepumpen-Förderung liegen damit bei insgesamt 120.000 Euro.
Beachten Sie, dass das BMWK am 26.07.2022 die Änderung der BEG-Förderung zum 28.07.2022 bekannt gegeben hat. Ab dann fallen Kreditangebote zur Förderung von Einzelmaßnahmen weg. Die Konditionen der BEG-Zuschussförderung über das BAFA sinken zum 15.08.2022. Geplant ist die Einführung einer Heizungs-Austausch-Prämie, die dann auch für Gasheizungen gilt. Mit dieser erhalten Sie im Rahmen einer Sanierung dann maximal 40 Prozent Förderung für die Wärmepumpe. Bis einschließlich 14.08.2022 gelten hier die aktuellen Konditionen (maximal 50 Prozent Förderung mit iSFP-Bonus und Ölheizungs-Austausch-Prämie).
Auf der Seite "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen" informieren wir über die wichtigsten Inhalte der kurzfristigen BEG-Änderung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt (Bitte beachten Sie: Die Kreditförderung entfällt zum 28.07.2022 nach Bekanntgabe vom 26.07.2022).
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