Ich möchte gerne das Wärmepumpen-Förderproramm der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Dazu benötige ich für die Antragstellung die Unterstützung durch einen Energie-Fachberater. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Einen Energieberater benötigen Sie nur dann für die Förderung für eine Wärmepumpe, wenn Sie den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent nutzen möchten. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie dazu in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.
Beachten Sie, dass der Staat die Änderung der BEG-Förderung beschlossen hat. Diese geht mit geringeren Förderkonditionen und dem Wegfall des iSFP-Bonus für Heizungen einher. Für Anträge, die bis zum 14.08.2022 beim BAFA eingehen, gelten die bisherigen Konditionen. Ab 15.08.2022 sinkt die Förderung auf 25 Prozent. Sie haben dann die Option, den Zuschuss um einen Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent sowie einen Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent zu erweitern. Letzteren gibt es für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie für den Austausch mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.