Unsere Luft/Wasser-Wärmepumpe ist nach fünf Jahren irreparabel defekt. Wir möchten gerne wieder eine Wärmepumpe einbauen lassen. Bekommen wir dafür neue Förderung oder erst nach 10 Jahren? Wie gesagt, die Wärmepumpe ist defekt.
Haben Sie die erste Wärmepumpe bereist mit Fördermitteln eingebaut, besteht in der Regel eine 10-jährige Nutzungspflicht (7 Jahre im BAFA-Programm Heizen mit erneuerbaren Energien). Erst dann ist ein Austausch zulässig. In diesem Zeitraum muss die geförderte Anlage zweckentsprechend betrieben werden. Tauschen Sie die Anlage vorzeitig aus, müssen Sie den Fördergeber darüber informieren. In bestimmten Fällen kann es daraufhin zur Rückforderung von Fördermitteln kommen. Bei einem irreparablen Defekt sind Sie davon unter Umständen ausgenommen. Welche Fristen gelten und welche Ansprechpartner im beschriebenen Fall zu kontaktieren sind, geht in der Regel aus Ihren Förderunterlagen hervor.
Unabhängig davon können Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Aktuell erhalten Sie dafür eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent, die Sie mit einem Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 % (Erd- oder Sole-Wärmepumpe sowie Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln) und einem Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent (Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 Euro) kombinieren können. Wie die Mittel zu beantragen sind, erfahren Sie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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