Wir haben einen Förderantrag für eine Wärmepumpe gestellt - vor dem 15.08.2022. Das Haus ist denkmalgeschützt und aufgrund der Auflagen zur Dämmung gibt es aktuell keine Wärmepumpe auf dem Markt, welche die Heizlast bedienen kann. Kann ich nachträglich den Antrag ändern auf eine Gashybrid- oder Gasbrennwertheizung? Diese waren bis zum 15.08.2022 ja noch förderfähig.
Nachträglich lässt sich die Förderung der Gasheizung nur dann hinzufügen, wenn der Antrag vor dem 15.08.2022 gestellt wurde. Wir empfehlen aber, den Änderungsbescheid abzuwarten, um keine Fördergelder zu verlieren.
Die Erhöhung der Kosten ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides) allerdings nicht mehr möglich. Sie können aber die Förderung für die Wärmepumpe nutzen und ohne Förderung eine Spitzenlast-Gasbrennwerttherme ergänzen lassen. Für die dabei anfallenden Kosten können Sie dann den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich zu diesem Thema von einem weiteren Heizungsbauer beraten. Heute gibt es besonders leistungsstarke Wärmepumpen, die auch hohe Vorlauftemperaturen erreichen können. Im Vergleich zum Zubau einer Gasheizung samt Gasanschluss und entsprechender Anschlussgebühr ist es teilweiser günstiger, etwas höhere Heizkosten in Kauf zu nehmen. Ein Energieberater bewertet die Situation individuell und gibt eine fundierte Antwort. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.