Ich möchte in mein EFH ein Split Klimagerät (4 kW Wärme) einbauen. In einem Jahr dann vermutlich (wenn sich die Lösung bewährt) 5 weitere Geräte (für jedes Zimmer), dann zum kompletten Ersatz der Gasheizung.
Wenn ich die eine Anlage (3500 EUR) jetzt fördern lasse, kann ich dann in 1-2 Jahren die weiteren 5 auch fördern lassen? Ich sehe da keine Doppelförderung, da das ja on Top kommt.
Das ist möglich. Wichtig für die Förderung der Wärmepumpen ist, dass die Geräte die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen und im besten Falle auch in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sind. Darüber hinaus müssen Sie sich an die Höchstsumme förderbarer Kosten halten, die aktuell bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegt.
Denken Sie daran, dass sich die Förderkonditionen für alle Anträge ab dem 15.08.2022 ändern. Einen aktuellen Überblick geben wir Ihnen im Beitrag "Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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