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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die Wärmepumpe, wenn auch eine Ölheizung im Haus installiert ist?

Frage von Alexander W. am 24.09.2023 

Wir wohnen in einem 3 Familienhaus und nutzen davon 2 Wohneinheiten selbst. Aktuell haben wir eine Öl-Zentralheizung (17 Jahre alt) im Einsatz.

Der weitere Eigentümer will (und kann finanziell) derzeit nicht auf eine Wärmepumpe umsteigen. Da wir aktuell allerdings eine Wohneinheit sanieren und in diesem Zuge auch eine Fußbodenheizung verbauen, wäre die Frage, ob wir die Heizkreise komplett trennen.

Nun die Frage: Besteht die Möglichkeit der Förderung (Wärmepumpe), wenn wir für unsere Eigentumseinheiten eine Wärmepumpe installieren, der weitere Eigentümer aber weiterhin die Ölheizung betreibt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist möglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings wäre zu klären, ob Sie in diesem Fall den Heizungs-Tausch-Bonus bekämen. Denn dieser setzt die Demontage der fossilen Heizung voraus. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

Bedenken Sie, dass Sie auch den Einbau der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahmen mit fördern können. Abhängig von den entstehenden Kosten kann es sich dabei lohnen, die Mittel noch 2023 zu beantragen. Eine Entscheidungshilfe geben wir im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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