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Expertenrat

Lässt sich die Sanierung der Warm- und Kaltwasserverteilleitungen mit der Förderung der Solaranlage fördern?

Frage von Jasper G. am 30.10.2023 

Unser Haus mit 10 Wohneinheiten ist aktuell an ein Nahwärmenetz angeschlossen. Da wir die Strangleitungen bei uns im Haus neu machen wollen, überlegen wir, zusätzlich noch Solarthermie zu installieren. Können Teile der neuen Strangleitungen für Kaltwasser und Warmwasser auch in den Förderantrag der solarthermischen Anlage mit rein fließen? Zudem noch die Frage, ob der Klimabonus hierauf gilt, wenn die Heizung noch mit Gas betrieben wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum Klima-Geschwindigkeitsbonus sind diesbezüglich leider noch keine konkreten Vorgaben bekannt. Da der Bonus den Heizungs-Tausch-Bonus ersetzt, könnten die Rahmenbedingungen davon jedoch übernommen werden. Das würde voraussetzen, dass Sie den betroffenen Bereich nach der Sanierung nicht mehr mit fossilen Energieträgern beheizen dürfen. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, bleibt aktuell jedoch abzuwarten. Im Beitrag zur Förderung der Heizung ab 2024 halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

Beantragen Sie Fördermittel für eine neue Solarthermieanlage als Wärmeerzeuger, sind alle damit verbundenen Umfeldmaßnahmen ebenfalls förderbar. Das kann den Warmwasserspeicher betreffen. Die Verteilleitungen, vor allem jene für Kaltwasser, vermutlich aber nicht, wenn Sie die Warmwasserbereitung nicht im Zuge des Heizungstauschs auf eine zentrale Warmwasserbereitung umstellen. Da es hier auf die individuellen Gegebenheiten ankommt, empfehlen wir, das Vorhaben mit dem BAFA zu besprechen. Nach einer individuellen Prüfung erhalten Sie dabei eine verbindliche Aussage. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Denken Sie daran, dass das Budget zur Heizungsförderung ab 2024 nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig zur Verfügung stehen soll. Unter Umständen ist es daher sinnvoll, bereits 2023 Fördermittel zu beantragen, wenn Sie später andere Maßnahmen umsetzen möchten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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