Ich bin Hausbesitzerin, wohne im EG und habe 1 Wohnung im 1. OG vermietet. Ich ließ im Frühjahr neue Kellerfenster einbauen, ein Kellerfenster im Kellerabgang. Da die alte Haustür/Eingangstür Einfachverglasung hat, läuft sie jetzt von innen an. Ich denke, ich brauche eine neue Haustür. Gibt es Fördermittel? Wenn ja, welche? Welche Auflagen?
Kondensiert Feuchtigkeit an der alten Tür, ist das ein Anzeichen dafür, dass diese nicht aus dem Haus entweichen kann. Bauen Sie nun eine neue Tür ein, bleibt diese vermutlich trocken und die Feuchtigkeit kondensiert an einer anderen Stelle. Demzufolge kann es über kurz oder lang zu Schimmel kommen.
Um das auszuschließen, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Der Experte prüft die Gegebenheiten, erstellt ein Lüftungskonzept und zeigt, ob eventuell eine dezentrale Lüftung nötig ist, um die Feuchteprobleme zu vermeiden.
Möchten Sie Fördermittel für die neue Haustür beantragen, benötigen Sie die Bestätigung des Energieberaters ohnehin. Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen bekommen Sie dabei über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser aufweist.
Die Mittel beantragen Sie mit der Bestätigung vom Energieberater, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben über die Webseite des BAFA (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen).
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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