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Expertenrat

Der Austausch unserer Fenster wurde bereits gefördert. Bekomme ich auch eine Förderung für den Austausch der neuen Haustür?

Frage von Mirjam H. am 15.07.2020 

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem 10 Parteien Haus (Baudenkmal) in Kassel. Unsere Fenster wurden bereits mit einem KFW-Kredit erneuert. Ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist, unsere Hauseingangstür (noch Original), die mittlerweile völlig verzogen ist, mithilfe eines KfW-Kredits über energieeffizientes Sanieren Einzelmaßnahmen zu erneuern. Das Treppenhaus ist nicht gedämmt und ungeheizt. Ich habe diesbezüglich widersprüchliche Aussagen bekommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Maßnahmen an einem Gebäude über die KfW fördern zu lassen. Aufpassen müssen Sie dabei nur, dass die Förderobergrenze des Gebäudes nicht überschritten wird. Diese hängt von den Wohneinheiten des Gebäudes und dem Förderhöchstbetrag der Einzelmaßnahme ab. In Ihrem Fall also 10 x 10.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung = 100.000 Euro maximaler Tilgungszuschuss. Das entspricht einem Kreditbetrag von maximal 500.000 Euro.

Voraussetzung für die Förderung der neuen Haustür ist, dass diese den von der KfW geforderten U-Wert (1,3 W/m²K) erreicht.

Weitere Informationen haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt. Suchen Sie nach Angeboten für die neue Haustür, bekommen Sie diese kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebots-Tool für Haustüren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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