Ich habe ein altes Haus aus 1956 gekauft und möchte in einigen Bereichen eine Wärmedämmung machen lassen. Was gibt es für Zuschüsse? Benötige auch fachliche Hilfe und Beratung.
Erfüllen Sie die hohen technischen Vorgaben der Fördergeber, stehen Ihnen verschiedene Förderangebote für Dämmarbeiten zur Verfügung. Interessant ist die BEG-Förderung, über die Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent für die Dämmung von Dach, Fassade und anderen Bauteilen erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen.
Nachträglich und ohne Energieberater können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen.
Erfüllen Sie die hohen technischen Vorgaben nicht, erhalten Sie für Arbeiten am selbst genutzten Wohneigentum den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkern steuerlich geltend machen. Pro Jahr sind 6.000 Euro anrechenbar, was einer Förderung für die Dämmung von maximal 1.200 Euro entspricht.
Unser Tipp: Lassen Sie sich zunächst von einem Energieexperten beraten. Dieser nimmt Ihr Gebäude genau unter die Lupe und zeigt, welche Sanierungsarbeiten mit den größten Einsparungen verbunden sind. Sie erfahren mehr über die anfallenden Kosten und bekommen einen Sanierungsfahrplan, der eine um 5 Prozent höhere Maßnahmen-Förderung ermöglicht. Das Besondere: 80 Prozent der Kosten übernimmt der Staat im Rahmen der Energieberater-Förderung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.