Welches Antragsformular müssen wir für die Förderung eines Effizienzhauses 100 für Wärmepumpen und Photovoltaikzuschuss stellen bis 14.8.2022. Unser Energieberater hat bis dahin Urlaub.
Nach der Bekanntgabe der BEG-Reform am 26.07.2022 wurde die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 100 zum 28.07.2022 gestrichen. Förderbar sind seither nur Gebäude der Effizienzhaus-85-Stufe oder besser. Da sich die Konditionen hier bereits geändert haben, gilt der Stichtag am 14.08.2022 nicht. Erhältlich sind Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 10 Prozent bei einer maximalen Kredithöhe von 120.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit. für ein EH-85.
Wollen Sie die Wärmepumpenförderung separat beantragen, können Sie das ohne Energieberater über die BAFA-Webseite erledigen. Aktuell bekommen Sie dafür einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent, der um 10 Prozent steigt, wenn Sie eine Ölheizung austauschen. Ab 15.08.2022 gelten hier neue Förderkonditionen. Die Kosten der Photovoltaikanlage sind jedoch nicht anrechenbar.
Wenn es sich rechnerisch lohnt, können Sie BEG EM und BEG WG Förderung auch kombinieren. In diesem Fall beantragen Sie bis zum 14.08.2022 die Wärmepumpen-Förderung. Später beantragen Sie dann Fördermittel für ein Effizienzhaus 85. Den Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse erhalten Sie dann jedoch nicht mehr.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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