Ein Kunde hat eine vermietete Immobilie und möchte dort eine Wärmepumpe einbauen. Stand 10/23 bekommt der 25 % Bonus + 10 % Heizungstausch-Bonus -> sprich 35 %. Nach den Förderrichtlinien ab 01/24 kommt er m. E. bei gleichen Bedingungen nur auf 30 % Förderung.
Frage:
Ist dies korrekt? Wenn der BAFA-Antrag 2023 gestellt wird, gelten bei Umsetzung in 2024 noch die alten Fördersätze? Wenn dies so ist, heißt es im Umkehrschluss, Kunden in selbst genutzter Immobilie mit alter Heizung zu empfehlen, den BAFA-Antrag erst ab 01.01.2024 zu beantragen, damit er 50 % Förderung erhält?
Aktuell bekommen Sie 25 Prozent Basis-Förderung plus 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (optional, bei Wasser- oder Solewärmepumpe bzw. bei dem Einsatz natürlicher Kältemittel) plus 10 Prozent Heizungs-Tausch-Bonus (optional bei Austausch alter Heizung). Insgesamt beläuft sich die Wärmepumpen-Förderung 2023 damit auf 25 bis 40 Prozent, wobei Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr anrechenbar sind.
Ab 2024 bekommen Sie in einer vermieteten Immobilie aller Voraussicht nach 30 Prozent Basis-Förderung plus 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (optional wie 2023). Hinzu kommt der Speed-Bonus in Höhe von 25 Prozent. Dieser entspricht dem aktuellen Heizungs-Tausch-Bonus und ist nach aktuellem Kenntnisstand 2024 sowie 2025 auch für Vermieter erhältlich (siehe Punkt 11 im Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche der Bundesregierung). Für selbstnutzende Eigentümer gibt es darüber hinaus auch den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (optional bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen von 40.000 Euro).
Im Fall Ihres Kunden ist 2024 also eine Förderung in Höhe von 30 bis 60 Prozent möglich, wobei er Kosten von maximal 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die 2. bis 6. und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit einmalig anrechnen kann.
Welche Konditionen gelten, hängt dabei vom Antragsdatum ab. Durch die Unterschiede kann es sich dabei lohnen, letzteren auf das Jahr 2024 zu verschieben. Beachten Sie bei einer Berechnung der Förderhöhen ab 2024 unbedingt auch die anrechenbaren Kosten. Da diese niedriger sein werden, kann eine prozentual niedrigere Förderung 2023 dennoch besser ausfallen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".
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