Meine Frau und ich beabsichtigen, eine PV-Anlage installieren zu lassen, weil eine Wärmepumpe in Planung und eine Wallbox vorhanden ist. Wir bewohnen unser Haus im Rahmen des Nießbrauchrechts.
Unseren beiden volljährigen Kindern haben wir unser Eigentum vor Jahren übertragen. Beide sind im Grundbuch jeweils hälftig als Eigentümer eingetragen. Beide sind ohne Vorbehalt mit den Maßnahmen einverstanden. Wir werden die Kosten für alle Maßnahmen selbst tragen.
Wir würden uns freuen, wenn sie uns die Vorgehensweise in diesem Fall erläutern könnten.
Geht es um die Planung einer Photovoltaikanlage, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region. Die Experten begutachten die örtlichen Gegebenheiten und planen die Anlage passend zu Ihrem Bedarf. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.
Fördermittel für die Photovoltaik gibt es heute nicht überall. Denn neben günstigen Krediten aus dem KfW-Programm 270 stehen hier nur lokale Förderangebot der Bundesländer zur Verfügung. Im Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher" geben wir einen Überblick.
Anders verhält es sich bei der Wärmepumpe. Für diese können Sie Zuschüsse in Höhe von 25 bis 40 Prozent beantragen, wenn Sie die entsprechenden Anträge zur Förderung der Wärmepumpe rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen.