Update 5.2.2025: Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 30. Januar 2025 eine überarbeitete Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Regelungen zum Heizungstausch gelten zunächst unverändert weiter: Wird bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, eine Heizungsanlage getauscht oder erstmalig eingebaut, müssen wie bisher 15 Prozent der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien stammen. Das gilt, bis die weitergehenden Verpflichtungen des GEG in den Jahren 2026 bzw. 2028 greifen.
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Mit diesen erneuerbaren Energien kann die Pflicht erfüllt werden:
Wie sollten Eigentümer:innen in Schleswig Holstein bei einem Heizungstausch vorgehen?
Das ist in §9 Satz 3 EWKG geregelt: Eigentümer sollten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig vor dem Austausch anzeigen, dass ein Austausch/nachträgliche Einbau der Heizung durchgeführt wird oder dass eine Ersatzmaßnahme erfolgen soll.
Nach dem Einbau der neuen Heizung muss die Erfüllung der Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme oder nach Anschluss an ein Wärmenetz der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden.
Welche Ausnahmen gibt es von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien?
Übergangsregelung: Wer seine neue Heizung vor dem 1. Juli 2022 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben hat, muss die Neuregelung zum erneuerbarer Energien nur dann erfüllen, wenn der Austausch oder Einbau nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erlass der Durchführungsverordnung erfolgt.
Darüber hinaus entfällt die Pflicht, wenn ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, die Umsetzung im Einzelfall technisch oder baulich unmöglich ist oder wenn die Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unverhältnismäßigen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.
Bei Baudenkmalen ist § 105 des Gebäudeenergiegesetzes entsprechend anzuwenden, das heißt es darf von den Anforderungen abgewichen werden, wenn die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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