Kehrpflicht auch bei seltener Nutzung
Das Argument, ein Kamin werde nur höchst selten genutzt, bewahrt einen Immobilienbesitzer nicht vor der Kehrpflicht. Das musste ein Betroffener erfahren, der behauptete, den Kamin lediglich zwei bis drei Mal pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Eine jährliche Reinigung hielt er deswegen für unnötig. Doch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen 6 S 1089/07) sah das anders. Die Juristen bestätigten eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 500 Euro, falls der Mann den zuständigen Schornsteinmeister seine Anlage nicht prüfen und kehren lasse.
Wer haftet für einen Brandschaden im Mietshaus?
Mieter dürften sich im Regelfall darüber freuen, wenn ihnen der Eigentümer eine Wohnung mit offenem Kamin zur Verfügung stellt. Doch dieser geht damit auch ein gewisses Risiko ein. Im konkreten Fall entsorgte ein Besucher des Mieters 20 Stunden alte Asche in einem Mülleimer – und verursachte dadurch einen Brandschaden. Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 209 C 456/15) ging von einem fahrlässigen Verhalten aus, für das der Eigentümer hafte, denn er habe ja durch das Einrichten des Kamins auch eine erhöhte Betriebsgefahr geschaffen. Hier sei die Instandsetzungspflicht des Vermieters für das vermietete Objekt entscheidend.
Feuerstättenbescheid und Schornsteinfegerarbeiten
Das Ok für einen Kamin und dazugehörige Anlagen erfolgt durch den sogenannten "Feuerstättenbescheid". Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der die Unbedenklichkeit der Einrichtung bestätigt bzw. erforderliche Maßnahmen festlegt. Ein Immobilienbesitzer wurde dazu verpflichtet, Schornsteinfegerarbeiten künftig zweimal jährlich und nicht mehr nur einmal durchführen zu lassen. Der Betroffene war damit nicht einverstanden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 8 LB 165/12) entschied, eine solche Änderung im Feuerstättenbescheid könne nur nach einer konkreten Schau oder auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs erlassen werden. Die letzte Schau liege aber schon zwei Jahre zurück.
Beeinträchtigungen durch Kaminofen-Rauch
Gelegentliche, höchst seltene Beeinträchtigungen durch den Rauch eines Kaminofens sind durch die Nachbarn hinzunehmen. Wenn ein Sachverständigengutachten nachweist, dass überhaupt nur in 2,9 Prozent aller vorstellbaren Windsituationen eine Geruchsbelästigung auftritt, dann kann man nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 2 U 13/99) nicht von einer gravierenden Störung sprechen. Weitere Maßnahmen wie bestimmte Betriebszeiten sind deswegen bei einer solchen Ausgangslage nicht nötig.
Kaminzugang in der Eigentümergemeinschaft
Offene Kamine sind gefragt. Es kommt deswegen durchaus vor, dass Wohnungseigentümer in einem Haus den Wunsch nach einem nachträglichen Einbau hegen und einen entsprechenden Antrag in der Versammlung stellen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 485 C 14426/12) stellte in einem Urteil klar, es handle sich hier um eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei es auch nötig, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft die Chance auf einen solchen Kaminzugang hätten bzw. ein Ausgleich für die fehlende Möglichkeit der Kaminnutzung gewährt werde.
Wer einfach einen Außenkamin errichtet, ohne die dafür nötige Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu haben, der kann zum Rückbau verpflichtet werden. Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen keinerlei Emissionen ertragen, die von einer solchen Anlage ausgehen. Auch eine Kürzung des ursprünglich geplanten Kamins und ein Anstrich zur optischen Verschönerung ändern nach Meinung des Landgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 11 S 61/09) nichts an der grundsätzlichen Unzulässigkeit des Objekts.
Vorschriften für den Betrieb eines Holzofens
Letztlich ausschlaggebend für den Betrieb eines Holzofens ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Sind diese erfüllt, hat ein Nachbar, der sich belästigt fühlt, wenig Aussichten auf Abhilfe. Wenn sich der Betreiber des Ofens an die Vorschriften halte, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 A 10876/09), dann liege es am Nachbarn, darüber hinaus gehende Maßnahmen zu seinem Schutz zu ergreifen. Die gewünschte Anordnung zur Stilllegung könne man jedenfalls nicht erlassen.
Kamin-Einbau in Eigenregie?
Gerade weil von Kaminen und dazugehörigen Öfen eine so große Gefahr ausgehen kann, sollte man sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Ein Hausbesitzer tat das nicht, baute eigenständig in seiner Küche einen Ofen ein, verlegte die Rohre selbst und ließ seine Arbeit am Ende auch nicht von Experten begutachten. Das Rohr überhitzte, es entstand ein Brand. Die Gebäudeversicherung musste nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle (Ak-tenzeichen 8 U 40/09) wegen grober Fahrlässigkeit des Hausbesitzers nicht haften.
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Pflichte aufgrund Feuerstättenschau
Der Bezirksschornsteinfeger ist derjenige, der die Verhältnisse vor Ort am besten kennt. Wenn er bestimmte Pflichten aufgrund der tatsächlich stattgefundenen Feuerstättenschau auferlegt, dann sind diese zunächst einmal bindend. Bei dieser Gelegenheit stellte ein Schornsteinfeger eine starke Rußentwicklung im Kamin fest und ordnete deswegen eine dreimalige jährliche Reinigung an. Der Eigentümer wehrte sich dagegen, merkte an, die Feuerstätten seien stillegelegt, es reiche die einmalige Reinigung. Das Verwaltungsgericht Würzburg (Aktenzeichen W 6 K 16.557) lehnte dies ab und sprach dem Schornsteinfeger die Kompetenz zu, dies zu entscheiden.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
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